Pressespiegel
Randproblem der Justiz?
Gießener Allgemeine vom 14.02.2025
"Angehörige eines Beschuldigten oder Angeklagten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Mit diesem Zeugnisverweigerungsrecht beschäftigte sich eine Veranstaltung des Vereins Criminalium am Donnerstagabend in der juristischen Fakultät.
In dem Vortrag »Dringlichkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für empirisch-kriminologisch Forschende« ging Prof. Arthur Kreuzer auf die Probleme ein, die sich für empirisch Forschende ergeben. Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre ist im Artikel 5, Abs. 3 des Grundgesetzes verankert. Dies ist für die kriminologische Forschung von besonderer Bedeutung, denn die Wissenschaftler müssen für ihre Datenerhebung Gespräche führen und diese dokumentieren. Die Befragten vertrauten bisher darauf, dass ihre Aussagen vertraulich behandelt wurden und nicht zur Grundlage einer polizeilichen Untersuchung wurden. Diese Gewissheit ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2022 dahin."
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Criminalium klärt weiter auf
Gießener Allgemeine vom 06.01.2025
"Turgay Schmidt steht für zwei weitere Jahre an der Spitze des Vereins Criminalium Gießen. In der Mitgliederversammlung wurden auch Prof. Bernhard Kretschmer als stellvertretender Vorsitzender und Dr. Oliver Buckolt als Rechner im Amt bestätigt. Ebenfalls wiedergewählt wurden die Beisitzer Ulrike Büger, Peter Gast und Oliver Persch.
Der Verein beschäftigt sich mit der Strafrechtskultur, um diese für die Allgemeinheit verständlich darzustellen. Vor allem geht es dabei auch um die Aufarbeitung und Aufklärung im Zusammenhang mit der Justiz während des Nationalsozialismus. Mit der Ausrichtung von Ausstellungen, Tagungen, Lesungen, Filmen, Fachvorträgen, Workshops und Podiumsdiskussionen will der Verein einen Beitrag zur Aufklärung leisten."
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Gießener Verein befasst sich mit juristischer Aufarbeitung des Holocaust
Gießener Anzeiger vom 12.05.2024
"»Im Namen des Volkes wurde noch in den 70er und 80er Jahren Recht gesprochen, die Gerechtigkeit blieb freilich angesichts der Nichtverfolgung, der Straflosigkeit von zahllosen Holocaust-Akteuren auf der Strecke.« Zu diesem ernüchternden Ergebnis kam nun der renommierte Germanist und langjährige wissenschaftliche Mitarbeiter des Fritz-Bauer-Instituts Werner Renz, der beim Verein Criminalium über »Den Auschwitz-Prozess und die Spätverfolgung von NS-Verbrechen« referierte. Neben erschreckenden Zahlen sprach der Experte vor allem über den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 und seine weitreichenden Folgen bei der justiziellen Aufarbeitung."
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Lesung in Gießen: Der Umgang mit dem NS-Unrecht
Gießener Anzeiger vom 19.04.2024
"Viele Hinterbliebene des nationalsozialistischen Verfolgungsapparates und deren Nachkommen sind über die Jahre nach Deutschland gereist. Häufig geht es ihnen darum, nach Spuren der eigenen Familie zu forschen, die die Zeit des »Dritten Reichs« überdauert haben und an das alltägliche Leben vor der menschengemachten Katastrophe erinnern.
Einer von ihnen ist der US-amerikanische Professor für Umwelt- und Wirtschaftsrecht und von 2018 bis 2023 Präsident der Harvard University Lawrence S. Bacow. Aus den Vereinigten Staaten war er extra nach Londorf gekommen. Seine Mutter war die einzige Überlebende der 65 Personen großen jüdischen Gemeinde im Ort gewesen. Einen Schreck bekam Bacow, als er auf offener Straße dem Mann gegenüberstand, der die Gemeinde denunziert hatte, und reiste wieder ab. Später, nachdem er sich von dem Schock erholt hatte, kam Bacow ein zweites mal in die Nähe von Gießen, diesmal mit dem festen Vorsatz, das Wohnhaus seiner Mutter ausfindig zu machen. Er fand es auch, nur wohnte darin jetzt der Denunziant seiner Familie - völlig unbehelligt und im Ort gut integriert."
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Dem Zeitgeist geschuldet?
Gießener Allgemeine vom 21.07.2022
"Der Unfall im Jahr 2016 schrieb Rechtsgeschichte: Zwei Autofahrer lieferten sich mitten in Berlin ein illegales Autorennen, in dessen Folge ein Mensch starb. Im Anschluss an ein langwieriges Verfahren wurden zum ersten Mal in Deutschland die beiden Verursacher wegen Mordes verurteilt. Das Urteil wurde mehrmals zwischen dem Landgericht Berlin und dem Bundesgerichtshof hin und her verwiesen, bis es 2022 rechtskräftig wurde. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und löste eine allgemeine Debatte über verbotene Kraftfahrzeugrennen aus, die in einem neuen Gesetz im Strafgesetzbuch endete, dem Paragrafen 315d - Verbotene Kraftfahrzeugrennen. Vor diesem Hintergrund hatte der Verein Criminalium zuletzt zu einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion »Strafbarkeit bei Auto-Raser-Fällen - auch wegen Mordes?« in den Hermann-Levi-Saal des Rathauses eingeladen."
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Ordnungswidrigkeit wird zur Straftat
Gießener Anzeiger vom 15.07.2022
"Berlin, 1. Februar 2016: Zwei Autofahrer liefern sich in mitten der Hauptstadt ein illegales Autorennen. Mit bis zu 160 km/h überqueren sie zahlreiche rote Ampeln, bis einer der Fahrer in einen unbeteiligten Jeep rast, der bei Grün die Kreuzung überquerte. Der Fahrer des Jeeps starb sofort. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen löste eine allgemeine Debatte um verbotene Kraftfahrzeugtrennen aus, die in einem neuen Gesetz im Strafgesetzbuch endete, dem «§ 315d - Verbotene Kraftfahrzeugrennen«. Die beiden Fahrer waren die ersten, die in Deutschland in diesem Zusammenhang des Mordes verurteilt wurden. Das Urteil wurde mehrmals zwischen dem Landgericht Berlin und dem Bundesgerichtshof hin- und her verwiesen, bis es letztlich 2022 rechtskräftig wurde. Vor diesem Hintergrund hatte der Verein »Criminalium« zu der hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion »Strafbarkeit bei Auto-Raser-Fällen - auch wegen Mordes?« in den Hermann-Levi-Saal des Rathauses eingeladen."
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Seinem Gewissen folgen
Gießener Allgemeine vom 10.10.2018
"»Wir können uns nicht erlauben, so jemanden zu vergessen«, sagt Ronen Steinke. Er hat mit seiner 2014 erschienenen Biografie über Fritz Bauer einen entscheidenden Beitrag dafür geliefert, dass die Leistung des Hessischen Generalstaatsanwalts, der fast im Alleingang den Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 auf den Weg und damit eine Nation zum Nachdenken gebracht hatte, nach Jahren des Vergessens gewürdigt wurde. Mit seinem in zahlreiche Sprachen übersetzten Buch »Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht« war der Redakteur der »Süddeutschen Zeitung« am Dienstagabend im voll besetzten KiZ auf Einladung des Literarischen Zentrums, des Vereins Criminalium und der Arbeitsstelle Holocaust-Literatur zu Gast. Es moderierte Journalistin Heidrun Helwig. Zur anschließenden – in weiten Zügen dann doch sehr juristisch-spezifischen – Diskussion kam noch der Gießener JLU-Straf- und Strafprozessrechtler Bernhard Kretschmer dazu."
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Reformiert endlich das Strafrecht!
ZEIT ONLINE vom 26.12.2017
"In den vergangenen Jahren wurden kriminalpolitische Grundsätze sträflich missachtet. Die Politik reagierte stets auf spektakuläre Fälle und öffentliche Empörung. Das Ergebnis war eine inflationäre Ausweitung des Strafrechts. Scheinlösungen suggerierten politische Verantwortung. Kriminologen monierten eine "Kriminalpolitik im Blindflug"."
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Raser stoppen – aber wie?
Gießener Allgemeine vom 09.11.2017
"Auf der Riesenleinwand ist ein Auto zu sehen, das zunächst etwas mehr als 50 km/h fährt. Plötzlich beschleunigt es noch in der 50er-Zone abrupt auf 160 km/h, rast immer weiter und erreicht in einer 100er-Zone sogar 200 km/h. Es handelt sich hier nicht etwa um einen Action-Kinofilm, sondern um eine echte Polizeiaufnahme aus Köln, die im Gießener Rathaus zum Einstieg in die Podiumsdiskussion »Härtere Strafen für Autoraser!?« gezeigt wird."
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Wehret den Anfängen!
Frankfurter Allgemeine vom 01.06.2017
"Vom 17. Februar bis 4. Dezember 1947 währte der dritte Folgeprozess nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess in Nürnbergs Schwurgerichtssaal. 16 Gesetzesgestalter im Reichsjustizministerium, Reichsanwälte und Richter am Volksgerichtshof sowie von Sondergerichten wurden durch ein amerikanisches Militärgericht im „Nürnberger Juristen-Prozess“ abgeurteilt. Sie sollten stellvertretend sein für „die Verkörperung dessen, was im Dritten Reich als Justiz angesehen wurde“. Mitwirkung an Gesetzen und Urteilen seit Kriegsbeginn 1939 waren Gegenstände des Verfahrens: „Volksschädlingsverordnung“, „Polenstrafrechtsverordnung“, „Nacht-und-Nebel-Erlass“, außerdem zahlreiche Schandurteile."
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Alterskriminalität - Greise im Knast
ZEIT ONLINE vom 12.02.2017
"Eine 91-jährige Frau ist vor wenigen Tagen vom Landgericht Aurich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden – wegen Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub. Ihr 67-jähriger Sohn gilt als Drahtzieher. Er hatte sich mit seinem Geschäftspartner gestritten und ihn mithilfe von mehreren Männern, die ebenfalls verurteilt wurden, fast zwei Tage festgehalten. Unter Gewaltandrohungen zwang er ihn zur Überweisung von einer Million Euro Lösegeld auf das Konto seiner Mutter. Doch die Auszahlung scheiterte, die Sache flog auf.
Kriminologisch wirft der Fall Fragen zu zwei ungewöhnlichen Straftätergruppen auf: Alte und Frauen. Was wissen wir über sie? Sind Warnungen vor Gefahren zunehmender Alten- und Frauenkriminalität berechtigt? Und wie sollen vor allem die Alten bestraft werden?"
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Wir müssen darüber reden
Gießener Allgemeine vom 14.02.2017
"Ruth Barnett wurde als Kind von ihren Eltern aus Furcht vor den Nazis zu einer Pflegefamilie in England geschickt. Über 200 Besucher erleben nun im Rathaus mit, wie die Zeitzeugin der Kindertransporte des Zweiten Weltkriegs spürbar macht, was Geschichtsbücher allein nicht zeigen."
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Einbrechern den Job erschweren
Gießener Allgemeine vom 02.02.2017
"Im Nachbarhaus wurde vor Weihnachten eingebrochen. Mitten am Tag. Der Ehemann war mal für zwei Stunden abwesend, seine Frau zur Kur weit weg. Als der Hausbesitzer zurückkam, flüchteten der oder die Täter abrupt. So konnte die Polizei an einigen zurückgelassenen Gegenständen Spuren sichern. Kann man von einer dramatischen Entwicklung bei Einbrüchen sprechen? Und sind Strafschärfungen die richtige Antwort?"
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Whistleblower im Altenheim
ZEIT ONLINE vom 29.01.2017
"In Deutschland herrscht Pflegenotstand: Es gibt immer mehr Alte, Demente und Pflegebedürftige, aber nicht genug Pflegekräfte. Dazu kommt, dass die Träger von Kliniken und Pflegeheimen oft sparen, weil die Pflegesätze nicht reichen oder sie Gewinn machen wollen. Die Folge: Immer weniger Pfleger und Schwestern müssen sich um immer mehr alte Patienten kümmern und fühlen sich oft überfordert. Berichte über Vernachlässigungen, Misshandlungen, sogar Tötungen von alten und kranken Menschen in Kliniken und Heimen häufen sich."
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Verschwiegene Hinweise und Kumpanei
Frankfurter Allgemeine vom 05.07.2015
"Immer wieder schrecken Fälle von schwerem Missbrauch oder gar Mord in deutschen Altenheimen und Krankenhäusern die Öffentlichkeit auf. Zuletzt wurde der Krankenpfleger Niels H. in Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll in einem Klinikum im niedersächsischen Delmenhorst mindestens 30 Intensiv-Patienten mit einer Überdosis an Medikamenten getötet haben.
„Die Mordserie hätte womöglich früher gestoppt werden können, wenn es in Niedersachsen einen unabhängigen Landes-Pflegebeauftragten gegeben hätte“, sagte Arthur Kreuzer, emeritierter Kriminologie-Professor der Justus-Liebig-Universität Gießen, bei einem Vortrag auf dem Seniorentag."
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